Verschiebung Arbeitstag AUSWINTERN
13. April 2020ERGEBNIS DER ABSTIMMUNG im Rahmen der virtuellen GENERALVERSAMMLUNG
31. Mai 2020Es geht wieder los!
Liebe Mitglieder und Freunde des Segelsports!
Vorab dürfen wir uns für die Disziplin und Geduld bedanken, mit der Ihr in den letzten Wochen dazu beigetragen habt die Maßnahmen der Bundesregierung zur Eindämmung des Coranavirus umzusetzen.
Mit der soeben veröffentlichten Verordnung (BGBl. II Nr. 197/2020) ist eine Öffnung der Sportstätten und somit der Verbandsvereine ab dem 1. Mai 2020 wieder möglich. Wir bitten Euch die dafür vom OeSV erstellten „COVID-19 SICHERHEITSMASSNAHMEN & -REGELN“ einzuhalten. Diese wurden auf Basis der Verordnung entwickelt und für unseren schönen Freiluftsport angepasst.
Bitte beachtet auch, dass grundsätzlich nur Einhandsegler oder Personen aus dem selben Haushalt miteinander segeln dürfen, da der geforderte Sicherheitsabstand in der Regel während dem Segeln, An- und Ablegen nicht ständig eingehalten werden kann.Wie ein Segelbetrieb auch für Segler aus unterschiedlichen Haushalten aussehen kann, wird aktuell vom OeSV mit den zuständigen Ministerien abgestimmt.