Flurreinigung – der SCATT macht mit…
6. April 2021Auswintern 2021
11. April 2021Der SCATT darf wieder öffnen! (gemäß COVID-19 Regelungen für Sportstätten)
Wir freuen uns sehr mitteilen zu dürfen, dass gemäß den aktuellen COVID-19 Regelungen der SCATT wieder geöffnet sein darf und die Ausübung des Segelsports (inkl. der dazu notwendigen Vorbereitungsarbeiten) derzeit möglich ist. Was bedeuten die Regeln für den Saisonbeginn im März 2021? Veranstaltungen jeglicher Art sind untersagt, darunter fallen neben Trainings und Wettkämpfen (Regatten) auch Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen.
Die Nutzung der Sportstätten zur Sportausübung im Außenbereich ist gestattet.
Segeln kann man:
– alleine (jederzeit),
– mit Personen aus dem gleichen Haushalt (jederzeit, ohne Abstand),
– mit dem/der nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden LebenspartnerIn (jederzeit, ohne Abstand),
– mit einzelnen engsten Angehörigen (Eltern, Kinder und Geschwister – jederzeit, ohne Abstand),
– mit einzelnen wichtigen Bezugspersonen, mit denen in der Regel mehrmals wöchentlich physischer oder nicht-physischer Kontakt gepflegt wird (jederzeit, ohne Abstand),
– mit maximal vier Personen, wobei diese nur aus zwei verschiedenen Haushalten stammen dürfen, zuzüglich deren minderjähriger Kinder oder Minderjährigen, denen gegenüber Aufsichtspflicht besteht, insgesamt höchstens jedoch sechs Minderjähriger (nur zwischen 6 und 20 Uhr, mit zwei Meter Abstand)
Verhalten im SCATT:
Im SCATT – also am Vereinsgelände – ist gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Abstand von mindestens 2 Metern einzuhalten. Geschlossene Räumlichkeiten dürfen nur genutzt werden, wenn dies für die Vorbereitung der Sportausübung im Freien nötig ist – dort herrscht FFP2-Maskenpflicht. Ansammlungen von Personen sind zu vermeiden! Der Gastronomiebereich ist gemäß den entsprechenden Regeln bis auf weiteres geschlossen!
Wenn sich Mitglieder oder Gäste für die Ausübung des Sports länger als 15 Minuten auf dem SCATT-Gelände befinden, müssen die Kontaktdaten dieser Personen erfasst werden. Wir bieten dazu drei Möglichkeiten an:
1) Der österreichischen Segelverband hat ein Service bereitgestellt, dass die Datenerfassung online ermöglicht. Beim Zugang zum Club ist ein QR-Code ausgehängt. Dieser QR-Code kann mit dem Smartphone aufgenommen werden und leitet automatisch zu einer Website des Segelverbandes mit einem Formular für Kontaktdaten wie Name, Emailadresse und Telefonnummer.
2) Die online Datenerfassung ist auch über den link www.segelverband.at/contact-tracing möglich.
3) Es besteht die Möglichkeit sich im Gästebuch, das im Eingansgbereich des Clubheims aufliegt, unter Angabe von Name, Emailadresse, Telefonnummer und Anwesenheitszeiten einzutragen.
Diese Registrierung ist für alle Clubmitglieder und Gäste verpflichtend.
Aktuelle Regelungen sind auch zu finden unter: https://www.segelverband.at/sites/default/files/attachments/2021-03-covid-19-verhaltensregeln_version11.pdf