Covid-19-Pandemie SCAtt Gelände gesperrt
18. März 2020Aufhebung der behördlichen Sperre des Clubgeländes und der Steganlage
11. April 2020Wie bereits mit Rundschreiben vom 19.3.2020 mitgeteilt, ist gemäß einer Verordnung der Bundesregierung vom 15.3.2020 das Betreten und Benützen unseres Clubgeländes samt Clublokal bei Strafandrohung vorläufig bis Ostermontag verboten. Sollte es zu einer Verlängerung dieser Frist kommen, so wird dies auch für unseren Club gültig werden.
Da wir mit 1.4.2020 die Mitgliedsbeiträge und Mieten für Bojen, Stegliege- und Landliegeplätze eingezogen haben, stellt sich die Frage, was geschieht wenn die Einrichtungen nicht benützt werden können. Nach Rücksprache bei den Bundesforsten betreffend Seepacht und Bojengebühr, dem Verein zur Förderung der Fischerei und der Gemeinde Attersee betreffend Steg- und Grundstückmiete bekommen wir in den nächsten Tagen die Rechnungen für das Jahr 2020. Wir werden diese Rechnungen unter Berufung auf den §1104 ABGB (Erlassung des Miet- oder Pachtzinses im Seuchenfall) unter Vorbehalt einer Rückforderung begleichen. Nur so kann am Ende der Saison über einen Nachlass diskutiert werden, wenn beispielweise die Liegeplätze wegen der Sperre mehrere Monate nicht benützt werden konnten. Selbstverständlich wird dieser allfällige Nachlass dann in Form einer Rückzahlung an die Mitglieder erstattet.
Wir werden laufend über die weiteren Entwicklungen informieren und hoffen, dass die Restriktionen aufgehoben werden und wir möglichst bald unsere Generalversammlung abhalten und wieder unseren Segelsport ausüben dürfen.
Abschließend wünscht der Vorstand ein schönes Osterfest und bittet alle, die Anordnungen der Bundesregierung einzuhalten. Halten wir Abstand und bleiben wir gesund!
Der Vorstand des Segelclub Attersee